Unsere neuen Führerscheininhaber

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Klasse BE ( Pkw mit Anhänger )

Beschreibung :


Seit dem 1.1.1999 benötigen Sie einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen wollen :

 

  • Anhänger über 750 kg zG, wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist, als die Leermasse des Kfz.
  • Anhänger über 750 kg zG, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kfz, aber die Summe der Gesamtmassen von Pkw und Anhänger größer als 3,5 t ist.

Mit der alten Klasse 3 dürfen Sie aber alle einachsige Anhänger mit Ihrem Fahrzeug ziehen.

 

Voraussetzungen :

 

Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE bereits mit 17 Jahren erworben werden.

Hier finden Sie Hinweise zu den Fristen.

 

Ausbildung :

 

Theorie ->  Eine theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben.

 

Praxis ->Die Zahl der Fahrstunden ist von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt abhängig.

 

Pflicht sind:

  • 3 Fahrstunden Überland
  • 1 Fahrstunden Autobahn
  • 1 Fahrstunden bei Dunkelheit

 

Prüfung :

 

Theoretische Prüfung entfällt.

 

Praktische Prüfung mit einer Dauer von mindestens 45 Minuten.